Streitig ist die Anerkennung nachträglicher Werbungskosten eines früheren, alleinigen Gesellschafters/Geschäftsführers einer GmbH, die dieser aus Zahlungen ableitet, die er als Haftungsschuldner für Steuerschulden der inzwischen aufgelösten GmbH geleistet hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|