Werbungskostenabzug von Zahlungen zur Abwendung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs; Werbungskostenabzug; öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich
FG Niedersachsen, Urteil vom 16.02.2011 - Aktenzeichen 4 K 169/10
DRsp Nr. 2011/11332
Werbungskostenabzug von Zahlungen zur Abwendung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs; Werbungskostenabzug; öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich
1. Zum Begriff der WK nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG.2. Eine vom Familiengericht anstelle des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs angeordnete Kapitalzahlung eines Stpfl. an seine frühere Ehefrau stellt vorweggenommene WK bei den Einkünften i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, aa EStG dar.
Streitig ist, ob eine vom Familiengericht anstelle des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs angeordnete Kapitalzahlung zu vorweggenommenen Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Einkommensteuergesetzes (EStG) führt.
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