Auf die Berufung des Klägers wird das am 11. Februar 2021 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.986,17 € nebst Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2019 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.044,40 € netto zu zahlen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 33% und die Beklagte zu 67% zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 34.320,93 € festgesetzt.
I.
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