Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. Juli 2017 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer/Einzelrichterin des Landgerichts Hannover teilweise geändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 31.923,82 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Juni 2014 zu zahlen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 629,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Februar 2015 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
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