Streitig ist, ob die Abtretung eines Teilgesellschaftsanteils an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als schenkungsteuerpflichtiger Erwerb zu beurteilen ist.
Der Kläger, sein Vater E. L. und die Schwester des Klägers T. L. gründeten mit notariellem Gesellschaftsvertrag vom 30.09.1996 die „Beteiligungsverwaltung Familie L. GbR” (nachfolgend: L. GbR) „zum Zweck der gewinnbringenden gemeinsamen Verwaltung einzelner Vermögensteile”.
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