Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 29. März 2017 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschlusses vom 30. Juni 2017 abgeändert.
Der Streitwert wird für den Zeitraum bis zum 14. Dezember 2016 auf € 100.000,00 und für den Zeitraum ab dem 15. Dezember 2016 auf € 6.000,00 festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Parteien streiten um etwaige Vergütungsansprüche des Klägers für seine Einsätze als Spieler in der X-Bundesliga.
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