Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Beklagten wird der Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 23. März 2017 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschlusses vom 30. Juni 2017 unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert.
Der Streitwert wird für den Zeitraum bis zum 2. November 2016 auf € 100.000,00 und für den Zeitraum ab dem 3. November 2016 auf € 6.000,00 festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Parteien streiten um etwaige Vergütungsansprüche des Klägers für seine Einsätze als Spieler in der X-Bundesliga.
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