Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 14. September 2020 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 28. August 2020 -
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist die Wertfestsetzung für ein durch Prozessvergleich erledigtes Klageverfahren erster Instanz.
I.
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