BFH - Urteil vom 30.01.2002
II R 36/99
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1015

Wertfortschreibung; Wegfall der Berlin-Ermäßigung

BFH, Urteil vom 30.01.2002 - Aktenzeichen II R 36/99

DRsp Nr. 2002/9374

Wertfortschreibung; Wegfall der Berlin-Ermäßigung

Die Änderungen des § 122 Abs. 3 BewG n.F., wonach die Ermächtigung zum Erlass einer die besonderen Verhältnisse am Grundstücksmarkt für den Grundbesitz in Berlin (West) berücksichtigenden Verordnung nur bis zum 30.12.1993 gilt, der Wegfall der Ermäßigung nach § 1 der Verordnung zu § 122 Abs. 3 BewG n.F. sowie die Regelung in § 122 Abs. 5 BewG n.F. sind verfassungsrechtlich zulässig und verletzen insbesondere nicht den Gleichheitssatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG.

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Eigentümer eines in Berlin (West) gelegenen Mietwohngrundstücks. Der für dieses Grundstück auf den 1. Januar 1964 festgestellte Einheitswert betrug 164 700 DM.

Das Gebäude verlor seine Eigenschaft als "öffentlich gefördert" mit dem Ablauf des 31. Dezember 1993. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) forderte deshalb den Kläger zur Abgabe einer Feststellungserklärung auf den 1. Januar 1994 auf. Die auf der Grundlage der abgegebenen Erklärung vorgenommene Prüfung des FA ergab zwar einen höheren Einheitswert, führte aber nicht zu einer Fortschreibung, weil die Wertgrenzen des § 22 Abs. 1 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) nicht erreicht wurden. Das FA teilte deshalb dem Kläger durch Schreiben vom 2. Juli 1993 mit, es verbleibe bei dem bisherigen Einheitswert.