Strittig ist die Bewertung einer geschenkten Darlehensforderung zum Schenkungszeitpunkt.
I.
Mit Abtretungs- und Schenkungsvereinbarung vom 31.12.1999 (Bl. 3/FA) schenkte Frau ... H. eine Darlehensforderung i.H.v. 600.000 DM gegenüber der Firma H. GmbH ihrem Sohn, dem Kläger. Das Darlehen ist im Jahresabschluss der GmbH mit dem Nennwert von 600.000 DM als sonstige Verbindlichkeiten passiviert (s.V.), mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Der Sohn ist seit 1997 Alleingesellschafter (Bl. 32/FA) der Betriebs GmbH (Betriebsaufspaltung) und Inhaber des Besitzunternehmens.
Die Schenkungsteuererklärung ging am 06.09.2002 beim Finanzamt Eggenfelden (FA) ein.
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