FG München - Urteil vom 25.05.2019
11 K 1190/14

Wertpapiere im Betriebsvermögen; Eurokredit in CHF

FG München, Urteil vom 25.05.2019 - Aktenzeichen 11 K 1190/14

DRsp Nr. 2019/9743

Wertpapiere im Betriebsvermögen; Eurokredit in CHF

Tenor

1.

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Gewinns 2010, des verrechenbaren Verlusts nach § 15a Abs. 4 EStG und den Gewerbesteuermessbescheid, jeweils vom 07.03.2010, und die Einspruchsentscheidung jeweils vom 03.07.2014 werden dahingehend geändert, dass die Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung einer Teilwertzuschreibung aus dem Eurokredit in Höhe von 299.886 €, einer Erfassung des Übertragungsanspruchs hinsichtlich 30.500 Aktien C1 Inc. Registered Shares DL -,01 in Höhe von 100.031 € und als Ausgleich einer 2009 zu Unrecht vorgenommenen Teilwertabschreibung von 12.870 Euro geändert und Einkünfte aus Gewerbebetrieb von 11.084 Euro bzw. ein entsprechender Gewerbesteuermessbetrag festgestellt und auf beide Gesellschafter verteilt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 1/3, der Beklagte zu 2/3.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Entscheidungsgründe

I.