Die Beteiligten streiten um die Anerkennung von Verlusten aus der Veräußerung von Wertpapieren als Betriebsausgaben.
Die Klägerin ist eine Rechtsanwaltssozietät in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Gesellschafter sind die Rechtsanwälte P und R. Die Klägerin ermittelt ihre Einkünfte durch Einnahmenüberschussrechnung.
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