FG Münster vom 26.03.2001
4 K 7352/99 E
Fundstellen:
EFG 2001, 1033

Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

FG Münster, vom 26.03.2001 - Aktenzeichen 4 K 7352/99 E

DRsp Nr. 2002/2396

Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

Die zwischen nahen Angehörigen bei einer Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge getroffenen Vereinbarungen sind steuerlich auch dann anzuerkennen, wenn eine vereinbarte Wertsicherungsklausel später nicht umgesetzt wird.

Für die Praxis:

Das FG ist der Ansicht, dass es sich bei der Wertsicherungsklausel um keine vertragliche Regelung handelt, die so bedeutsam ist, dass deren Nichtanwendung oder Unwirksamkeit allein die steuerliche Nichtanerkennung des gesamten Vertrags zur Folge hätte; es handelt sich folglich nicht um eine von den Beteiligten zu erfüllende Hauptpflicht.

Fundstellen
EFG 2001, 1033