Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Zahlungen des Jugendamtes für die Betreuung von zwei Kindern im Haus der Kläger steuerpflichtig sind oder es sich um steuerfreie Beihilfen i. S. d. § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz - EStG - handelt.
Die Kläger sind Eheleute, welche im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden.
Der Kläger ist Diplom-Sozialpädagoge, systemischer Therapeut, Coach und Supervisor sowie Leiter der Erziehungsfachstelle in X.
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