I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist türkischer Staatsbürger und Vater von fünf Kindern. Nach rechtskräftiger Ablehnung eines früheren Asylantrages reiste er im Juli 2001 mit seiner Ehefrau und den Kindern A (geb. 1993) und B (geb. 1994) erneut in die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) ein und stellte einen weiteren Asylantrag. Die Kinder C (geb. 1990) und D (geb. 1991) zogen im April 2005 in die Bundesrepublik nach; das Kind E ist im November 2005 in der Bundesrepublik geboren. Der Kläger hielt sich aufgrund von Aufenthaltsgestattungen bzw. Duldungen in der Bundesrepublik auf; seit März 2007 ist er im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § Abs. des .
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