I.
Streitig ist, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) Werbungskosten oder negative Einnahmen geltend machen kann, weil er wegen der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Gesellschaftsanteile zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Verkaufspreis an die Konzernmuttergesellschaft seines Arbeitgebers zurückveräußert hat.
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