BFH vom 03.03.1993
I B 89/92

Wesentliche Beeinträchtigung der Eigenart als Einfamilienhaus

BFH, vom 03.03.1993 - Aktenzeichen I B 89/92

DRsp Nr. 1997/8799

Wesentliche Beeinträchtigung der Eigenart als Einfamilienhaus

Ein Grundstück, das zu anderen als Wohnzwecken mitbenutzt wird, gilt nach ständiger BFH-Rechtsprechung nur dann nicht als Einfamilienhaus, wenn dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus wesentlich beeinträchtigt wird. Eine dem Begriff des Einfamilienhauses entgegenstehende Mitbenutzung des (Wohn-)Grundstücks zu anderen als Wohnzwecken, muß nach außen in der Weise hervortreten, daß sie die Eigenart des Grundstücks deutlich prägt, also in den Vordergrund tritt.

Für die Praxis:

Mit der o.a. Begründung hat der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde eines Hauseigentümers als unbegründet zurückgewiesen.