FG Nürnberg, vom 04.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen V 44/00
Wesentliche Beteiligung an KapG: Einbringung in andere KapG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten
BFH, Beschluss vom 25.06.2004 - Aktenzeichen VIII B 275/03
DRsp Nr. 2004/13730
Wesentliche Beteiligung an KapG: Einbringung in andere KapG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten
1. Bei der Einbringung einer wesentlichen Beteiligung an einer KapG in eine andere KapG gegen Gewährung von Anteilen an dieser Gesellschaft handelt es sich um eine unterbewertete Gegenleistung, wenn der Mehrwert der eingebrachten Beteiligung bei der aufnehmenden Gesellschaft nicht in die Kapitalrücklage eingestellt wurde.2. Der Gegenwert für die Sacheinlage schlägt sich im Wert der erworbenen neuen Anteile nieder. Das gilt unabhängig davon, ob dieser Wert in der Bilanz der aufnehmenden GmbH nicht aufgedeckt oder offen ausgewiesen wird.