Die Berufung gegen das am 3. Dezember 2021 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.
II.Die Beklagten tragen auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
IV. V.
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