KG - Urteil vom 20.01.2004
5 U 185/03
Normen:
UWG § 7 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 18.03.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 103 O 218/02

Wettbewerbswidrige Werbung mit Rabatt-Coupons in einer Tageszeitung

KG, Urteil vom 20.01.2004 - Aktenzeichen 5 U 185/03

DRsp Nr. 2004/12726

Wettbewerbswidrige Werbung mit Rabatt-Coupons in einer Tageszeitung

1. Durch die Werbung eines Kaufhauses für Damenoberbekleidung mit Rabatt-Coupons, bei deren Vorlage "heute und morgen" ein Rabatt in Höhe von 20 v. H. auf insgesamt 20 Artikel aus dem gesamten Sortiment, ausgenommen Verlagserzeugnisse und Tabakwaren gewährt wird, wird eine Sonderveranstaltung im Sinne des § 7 Abs. 1 UWG beworben, die außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liegt. 2. Der Gesetzgeber hat trotz des Wegfalls des Rabattgesetzes die Vorschriften zu den Sonderveranstaltungen bewußt aufrecht erhalten . Deshalb kann die Rechtsprechung des BGH insbesondere insoweit weiterhin als maßgeblich zugrunde gelegt werden, als dem Zeitmoment ( Dauer der Aktion) eine besondere Bedeutung in der Abgrenzung zugewiesen wird.

Normenkette:

UWG § 7 Abs. 1, 2 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Der Kläger ist Textilkaufmann und betreibt in Berlin-nnnn ein Einzelhandelsgeschäft für Damenoberbekleidung.

Die Beklagte betreibt ein Kaufhaus in den Gnnn -Passagen in der nnnnnnnnnnnnnn in Berlin, in dem ebenfalls unter anderem Damenoberbekleidung gehandelt wird.