LAG Berlin-Brandenburg, vom 10.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Sa 505/18
ArbG Potsdam, vom 06.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1881/17
Wichtiger Grund für eine außerordentliche Eigenkündigung des ArbeitnehmersTreuwidrigkeit einer Berufung des Arbeitnehmers auf den fehlenden wichtigen Grund seiner außerordentlichen KündigungEntgeltfortzahlungspflichtige Ausfallzeiten und Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers als Neumasseverbindlichkeit nach InsolvenzeröffnungKeine zeitanteilige Berichtigung von Arbeitnehmeransprüchen im Insolvenzfall des Arbeitgebers
BAG, Urteil vom 10.09.2020 - Aktenzeichen 6 AZR 94/19 (A)
DRsp Nr. 2020/18365
Wichtiger Grund für eine außerordentliche Eigenkündigung des ArbeitnehmersTreuwidrigkeit einer Berufung des Arbeitnehmers auf den fehlenden wichtigen Grund seiner außerordentlichen KündigungEntgeltfortzahlungspflichtige Ausfallzeiten und Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers als Neumasseverbindlichkeit nach InsolvenzeröffnungKeine zeitanteilige Berichtigung von Arbeitnehmeransprüchen im Insolvenzfall des Arbeitgebers
1. Die Urlaubsabgeltung ist eine (Neu-)Masseverbindlichkeit, wenn der Arbeitnehmer vom (starken vorläufigen) Insolvenzverwalter bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Arbeitsleistung herangezogen worden ist.2. Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts will die Auffassung vertreten, dass eine quotale Berichtigung dieser Verbindlichkeit der Systematik der Insolvenzordnung widerspricht. Er sieht sich an einer entsprechenden Entscheidung durch das Urteil des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. November 2006 (- 9 AZR 97/06 - BAGE 120, 232) gehindert und fragt daher gemäß § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG beim Neunten Senat an, ob dieser an seiner Rechtsprechung festhält.Orientierungssätze:1. Das Erfordernis eines wichtigen Grundes iSv. § 626 Abs. 1BGB besteht auch für eine außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers (Rn. 22).
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