FG Düsseldorf - Urteil vom 16.06.2004
2 K 3969/03 StB
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Widerruf; Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall; Mandanteninteresse; Geschäftsgestaltung; Angestelltentätigkeit; Wiederbestellungsanspruch - Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfalls: Kein Anspruch auf Wiederbestellung

FG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2004 - Aktenzeichen 2 K 3969/03 StB

DRsp Nr. 2005/6168

Widerruf; Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall; Mandanteninteresse; Geschäftsgestaltung; Angestelltentätigkeit; Wiederbestellungsanspruch - Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfalls: Kein Anspruch auf Wiederbestellung

Nach Widerruf der Zulassung eines Steuerberaters wegen Vermögensverfalls besteht auch dann wegen der andauernden Gefährdung der Mandanteninteressen kein Anspruch auf Wiederbestellung, wenn er neben einem weiteren Berufsträger nur noch als Angestellter einer Steuerberatungs-GmbH tätig ist, aber nicht festgestellt werden kann, dass diese Änderung der Geschäftsgestaltung dauerhaft, kontrollierbar und für lange Zeit nicht änderbar ist.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf der Bestellung als Steuerberater.

Der am ....... geborene Kläger wurde am .......... zum Steuerberater bestellt. Seitdem betreibt er in A eine Steuerberaterpraxis.