Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das ihm am 23. Oktober 2023 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs der Freien und Hansestadt Hamburg in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 11. Januar 2024 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um den Widerruf der Aufnahme des Klägers in die Beklagte als europäischer Rechtsanwalt.
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