Das Ablehnungsgesuch des Antragstellers gegen die Präsidentin des Bundesgerichtshofs L. , die Richterin Lo. , den Richter Dr. R. , die Rechtsanwältin S. sowie den Rechtsanwalt Prof. Dr. Sch. wird zurückgewiesen.
I.
1. Der Antragsteller wendet sich gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 29. April 2004, mit dem seine Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer B. widerrufen wurde. Der Anwaltsgerichtshof hat die Anträge des Antragstellers als unzulässig verworfen. Hiergegen hat der Antragsteller sofortige Beschwerde eingelegt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|