Der Kläger wendet sich gegen seinen Widerruf zur Bestellung als Steuerberater.
Der Kläger, geboren am ..., ist Steuerberater. Bis Ende 2015 war er Partner der A Partnerschaftsgesellschaft. Der Partner, Herr B, schied aus und die Partnerschaft wurde aufgelöst und ohne Liquidation beendet. Danach war er Geschäftsführer bei der A GmbH.
Der Beklagten wurde bekannt, dass die A Partnerschaftsgesellschaft Steuerschulden in Höhe von ... Euro zum 13. Juli 2018 beim Finanzamt Hamburg-1 hatte. Zudem teilte das Finanzamt C mit, dass der Kläger persönlich Steuerrückstände in Höhe von ... Euro hätte. Durch die Berücksichtigung von Feststellungsbescheiden könne es noch zu Änderungen kommen, diese seien jedoch hinsichtlich der hohen Steuerrückstände unwesentlich.
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