BFH, Beschluss vom 20.04.2006 - Aktenzeichen VII B 188/05
DRsp Nr. 2006/18900
Widerruf der Bestellung als Steuerberater
1. Bei einem Vermögensverfall des Steuerberaters sieht § 46 Abs. 2 Nr. 4StBerG den Widerruf der Bestellung zwingend vor, es sei denn, die Interessen der Auftraggeber sind dadurch nicht gefährdet.2. Die mit dem nach § 46 Abs. 2 Nr. 4StBerG möglichen sog. Entlastungsbeweis im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen sind durch die Rechtsprechung des BFH geklärt.