FG Niedersachsen - Urteil vom 12.05.2011
6 K 466/10
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Widerruf der Bestellung als Steuerberater

FG Niedersachsen, Urteil vom 12.05.2011 - Aktenzeichen 6 K 466/10

DRsp Nr. 2011/19267

Widerruf der Bestellung als Steuerberater

Zu den Voraussetzungen des Widerrufs der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls. Vermögensverfall wird vermutet, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Steuerberaters eröffnet oder dieser in das Schuldnerverzeichnis (§ 915 ZPO) eingetragen ist. Allein die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu bereinigen, bedeutet nicht, dass dessen wirtschaftlichen Verhältnisse nunmehr als geordnet zu betrachten sind. Die Tatsache, dass ein Stpfl. in Teilzeit als angestellter Steuerberater tätig ist, schließt die Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG nicht aus.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4;

Tatbestand:

Streitig ist ein Widerruf der Bestellung als Steuerberater. Nachdem der Kläger nicht mehr in der Lage war, seine Verbindlichkeiten zu tilgen, gab er am … seine frühere selbständige Tätigkeit als Steuerberater auf. Seit … ist er bei der X-Steuerberatungsgesellschaft mbH mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von … Stunden und einer Bruttovergütung in Höhe von … € monatlich teilzeitbeschäftigt als Steuerberater nichtselbstständig tätig. Am … wurde auf Antrag des Klägers ein Verbraucherinsolvenzverfahren über dessen Vermögen eröffnet.