FG Berlin, vom 25.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2348/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater, grundsätzliche Bedeutung
BFH, Beschluss vom 10.04.2006 - Aktenzeichen VII B 232/05
DRsp Nr. 2006/18639
Widerruf der Bestellung als Steuerberater, grundsätzliche Bedeutung
1. Bei einem Vermögensverfall des Steuerberaters sieht § 46 Abs. 2 Nr. 4StBerG den Widerruf der Bestellung zwingend vor, es sei denn, die Interessen der Auftraggeber sind dadurch nicht gefährdet.2. Die mit dem nach § 46 Abs. 2 Nr. 4StBerG möglichen sog. Entlastungsbeweis im Zusammenhang stehenden Rechtsfragen sind durch die Rechtsprechung des BFH geklärt.