I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wendet sich gegen einen Bescheid des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzministerium --FinMin--), mit dem das FinMin die Bestellung des Klägers als Steuerberater wegen Vermögensverfalls widerrufen hat. Das Finanzgericht (FG) hat im Klageverfahren die Steuerberaterkammer gemäß § 60 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zu dem Verfahren beigeladen. Gegen den Beschluss des FG über die notwendige Beiladung der Steuerberaterkammer wendet sich der Kläger mit der Beschwerde.
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