BFH - Beschluss vom 17.02.2003
VII B 234/02
Normen:
FGO §§ 62a 115 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1063

Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

BFH, Beschluss vom 17.02.2003 - Aktenzeichen VII B 234/02

DRsp Nr. 2003/7258

Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

1. Der Eintritt der Rechtskraft des Widerruf der Bestellung als Steuerberater hat auf eine von diesem eingelegte NZB keine Auswirkungen, wenn bei Eintritt der Rechtskraft bereits alle notwendigen Prozesshandlungen getroffen waren.2. Der Zulassungsgrund der Erforderlichkeit einer BFH-Entscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. ist gegeben, wenn das FG eine Auffassung vertreten hat, die im Widerspruch zur bisherigen Rspr. des BFH steht und auch im Schrifttum keine Stütze findet.

Normenkette:

FGO §§ 62a 115 Abs. 2 Nr. 2 ;

Gründe: