BFH - Beschluß vom 09.04.2002
VII B 287/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 955

Widerruf der Bestellung als Steuerberater; sofortige Vollziehung

BFH, Beschluß vom 09.04.2002 - Aktenzeichen VII B 287/01

DRsp Nr. 2002/7354

Widerruf der Bestellung als Steuerberater; sofortige Vollziehung

1. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerruf der Bestellung als Steuerberater ist eine Ermessensentscheidung, die gerichtlich im Rahmen des § 102 FGO überprüfbar ist.2. Es reicht nicht aus, das öffentliche Interesse einer sofortigen Vollziehung lediglich mit den Gründen zu rechtfertigen, die auch für den Widerruf der Bestellung als Steuerberater maßgebend sind. Für die sofortige Vollziehung des Widerrufsbescheides ist ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über das Interesse hinausgeht, das den Widerrufsbescheid selbst rechtfertigt.3. Im Rahmen dieser Interessenabwägung spielt auch die Frage eine Rolle, welche Wahrscheinlichkeit für den Erfolg einer möglichen Klage gegen den Widerruf der Bestellung als Steuerberater spricht.

Gründe: