FG Hessen, vom 28.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 73/04
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
BFH, Beschluss vom 19.05.2005 - Aktenzeichen VII B 194/04
DRsp Nr. 2005/11846
Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Vermögensverfall
1. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass § 46 Abs. 2 Nr. 4StBerG nicht die nach Art. 12 Abs. 1GG garantierte Berufsfreiheit verletzt.2. Es ist höchstrichterlich geklärt, dass allein die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu bereinigen, noch nicht zur Folge hat, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse nunmehr als geordnet zu betrachten wären.