Streitig ist der Widerruf der Bestellung des Klägers als Steuerberater wegen Vermögensverfalls.
Der am ... 1941 geborene Kläger ist seit Dezember 1968 als Steuerbevollmächtigter und seit Mai 1975 als Steuerberater bestellt. Außerdem hatte er die Qualifikation als Wirtschaftsprüfer. Auf die diesbezügliche Bestellung hat er am 25. November 2005 verzichtet; die Wiederbestellung wurde beantragt. Er ist seit 1962 verheiratet. Die Eheleute haben einen gemeinsamen Sohn ..., geboren 1967.
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