Die Beteiligten streiten, ob der Widerruf der Bestellung der Klägerin als Steuerberaterin durch Bescheid vom 28.07.2003 des Beklagten rechtmäßig ist.
Die Klägerin ist am 15.12.1990 zunächst als Steuerbevollmächtigte, sodann am 12.05.1995 als Steuerberaterin bestellt worden. Seit dem 23.05.1995 ist sie Mitglied der Beklagten.
Zunächst übte die Klägerin selbständig ihren Beruf in ... ab Anfang 1998 in ... als selbständige Steuerberaterin aus.
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