FG Niedersachsen - Urteil vom 23.03.2011
6 K 427/10
Normen:
StBerG § 67; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 3;

Widerruf der Bestellung auf Grund fehlender Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 StBerG

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.03.2011 - Aktenzeichen 6 K 427/10

DRsp Nr. 2011/19265

Widerruf der Bestellung auf Grund fehlender Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 StBerG

Die Bestellung als Steuerberater ist zu widerrufen, wenn dieser nicht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung gegen die Haftpflichtgefahren aus seiner Berufstätigkeit unterhält. Das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ist unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung der selbstständigen Tätigkeit als Steuerberater. Ein Verstoß gegen dieses sich aus § 67 StBerG ergebende Gebot stellt eine schwerwiegende Berufspflichtverletzung dar, die den zwingenden Widerruf der Bestellung als Steuerberater durch die zuständige Steuerberaterkammer nach sich zieht.

Normenkette:

StBerG § 67; StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 3;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über den Widerruf der Bestellung der Klägerin als Steuerberaterin.