FG Sachsen - Urteil vom 24.08.2011
2 K 717/11
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4; GG Art. 12 Abs. 1;

Widerruf der Bestellung eines mit ca. 2 Mio. Euro überschuldeten Steuerberaters nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei behaupteter Finanzierung des bisherigen Lebensstandards durch die Ehefrau und Tätigkeit als angestellter Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft

FG Sachsen, Urteil vom 24.08.2011 - Aktenzeichen 2 K 717/11

DRsp Nr. 2012/2842

Widerruf der Bestellung eines mit ca. 2 Mio. Euro überschuldeten Steuerberaters nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei behaupteter Finanzierung des bisherigen Lebensstandards durch die Ehefrau und Tätigkeit als angestellter Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft

1. Durch das Inkrafttreten der Insolvenzordnung hat sich nichts an der gesetzlichen Grundentscheidung geänder, dass den Beruf des Steuerberaters nur ausüben dürfen soll, wer in geordneten Vermögensverhältnissen lebt. Allein die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, insbesondere durch Restschuldbefreiung (§§ 286 ff. InsO) zu bereinigen, ist für das Vorliegen des Widerrufstatbestands des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG unerheblich.