BFH - Beschluss vom 24.06.2003
IX B 220/02
Normen:
FGO § 62 Abs. 2 S. 2 ; EG Art. 242 S. 1 ; StBerG § 3 Nr. 1 ;

Widerruf der Bestellung zum Steuerberater, kein Suspensiveffekt

BFH, Beschluss vom 24.06.2003 - Aktenzeichen IX B 220/02

DRsp Nr. 2004/363

Widerruf der Bestellung zum Steuerberater, kein Suspensiveffekt

Ist der Widerruf der Bestellung zum Steuerberater nach einem klagabweisenden FG-Urteil und der Zurückweisung der dagegen eingelegten NZB unanfechtbar und damit rechtskräftig geworden, so haben dagegen weder eine dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde noch eine dagegen angestrengte Wiederaufnahmeklage Suspensiveffekt. Gleiches gilt für eine beim EuGH eingereichte Klage (Art. 242 Satz 1 EGVtr).

Normenkette:

FGO § 62 Abs. 2 S. 2 ; EG Art. 242 S. 1 ; StBerG § 3 Nr. 1 ;