FG Münster - Urteil vom 27.08.2003
7 K 736/02 StB
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 7 ;

Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen neurotischer Arbeitsstörung

FG Münster, Urteil vom 27.08.2003 - Aktenzeichen 7 K 736/02 StB

DRsp Nr. 2006/20866

Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen neurotischer Arbeitsstörung

1. Die Bestellung zum Steuerberater gem. § 46 Abs. 2 Nr. 7 StBerG in der bis zum 30.4.2002 geltenden Fassung ist zu widerrufen, wenn der Steuerberater in Folge eines körperlichen Gebrechens, wegen Schwäche seiner geistigen Kräfte oder wegen einer Sucht nicht nur vorübergehend unfähig ist, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben. Diese Fälle werden von dem Gesetzesbegriff "gesundheitliche Gründe" umfasst. 2. Entscheidend ist, dass die gesundheitlichen Mängel geistiger (seelischer) oder körperlicher Art. so erheblich sind, dass der Steuerberater zur ordnungsgemäßen Berufsausübung, insbesondere zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Wahrnehmung der Interessen der Mandanten dauernd außer Stande ist.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 7 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Bestellung des Klägers (Kl.) zum Steuerberater.