Die Bestellung des Beschwerdeführers zu 2. als Steuerberater wurde im Jahr 2000 gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) widerrufen. Die hiergegen gerichtete Klage hat das Finanzgericht (FG) abgewiesen. Die wegen Nichtzulassung der Revision erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 1. August 2002 VII B 35/02 (BFH/NV 2002, 1499) zurückgewiesen.
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