Widerruf der Bewilligung auf der Rechnung Ursprungserklärungen
FG Hamburg, Urteil vom 20.06.2002 - Aktenzeichen IV 43/00
DRsp Nr. 2002/18067
Widerruf der Bewilligung auf der Rechnung Ursprungserklärungen
Ausfuhr von Alttextilien unter Vorlage von Warenverkehrsbescheinigungen. Die dem Ausführer erteilte Bewilligung, Ursprungserklärungen selbst auf der Rechnung auszufertigen, kann schon dann widerrufen werden, wenn die Gefahr besteht, dass unzutreffende Ursprungserklärungen abgegeben werden.
Normenkette:
GZT Kap. 61; GZT Kap. 62; GZT Kap. 63;
Tatbestand:
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