FG Hamburg - Urteil vom 20.06.2002
IV 43/00
Normen:
GZT Kap. 61; GZT Kap. 62; GZT Kap. 63;

Widerruf der Bewilligung auf der Rechnung Ursprungserklärungen

FG Hamburg, Urteil vom 20.06.2002 - Aktenzeichen IV 43/00

DRsp Nr. 2002/18067

Widerruf der Bewilligung auf der Rechnung Ursprungserklärungen

Ausfuhr von Alttextilien unter Vorlage von Warenverkehrsbescheinigungen. Die dem Ausführer erteilte Bewilligung, Ursprungserklärungen selbst auf der Rechnung auszufertigen, kann schon dann widerrufen werden, wenn die Gefahr besteht, dass unzutreffende Ursprungserklärungen abgegeben werden.

Normenkette:

GZT Kap. 61; GZT Kap. 62; GZT Kap. 63;

Tatbestand: