1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
I.
Streitig ist, ob das Hauptzollamt (HZA) zu Recht eine Erlaubnis der Klägerin zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom für betriebliche Zwecke widerrufen hat.
Die Klägerin ist ein Eigenbetrieb der Stadt A und betreibt ein Gasnetz im Stadtgebiet. Weiterhin ist sie für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Stadtgebiet zuständig. Die Klägerin war seit April 1999 Inhaberin einer Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom für betriebliche Zwecke nach §
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