1. Der Erbschaftsteuerbescheid vom 20. August 2013 wird dahingehend geändert, dass die Erbschaftsteuer des Klägers auf 53.415,– EUR herabgesetzt wird.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|