Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 9. November 2018 verkündete Urteil des 1. Senats des Sächsischen Anwaltsgerichtshofs wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
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