Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das ihm am 31. Mai 2018 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des 2. Senats des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs in der Fassung des am 29. August 2018 zugestellten Berichtigungsbeschlusses vom 15. August 2018 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 10.000 € festgesetzt.
I.
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