Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das am 18. Mai 2017 verkündete Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Berlin zugelassen.
I.
Der 1967 geborene und später zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Kläger wurde 2007 als Mitglied der Beklagten aufgenommen. Mit Bescheid vom 20. Oktober 2010 widerrief die Beklagte die Zulassung des Klägers zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls. Hiergegen hat der Kläger beim Verwaltungsgericht B. Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat den Rechtsstreit mit Beschluss vom 31. März 2011 an den Anwaltsgerichtshof verwiesen.
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