Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das dem Kläger an Verkündungs statt am 16. Februar 2019 zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs Baden-Württemberg wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
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