Auf Antrag des Klägers wird die Berufung gegen das am 27. Oktober 2021 verkündete Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Berlin zugelassen.
I.
Der Kläger ist im Bezirk der Beklagten als Rechtsanwalt zugelassen. Mit Bescheid vom 11. März 2020 widerrief die Beklagte die Zulassung des Klägers zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls. Die gegen diesen Bescheid vom Kläger erhobene Klage hat der Anwaltsgerichtshof auf die mündliche Verhandlung vom 27. Oktober 2021 abgewiesen.
Der Kläger beantragt die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Anwaltsgerichtshofs.
II.
Der nach § 112e Satz 2 BRAO, §
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|