Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das ihm am 8. August 2017 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofs in der Freien und Hansestadt Hamburg wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger ist seit dem 24. August 1994 zur Rechtsanwaltschaft in H. zugelassen.
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