BGH - Beschluss vom 21.03.2018
AnwZ (Brfg) 56/17
Normen:
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; BRAO § 112e S. 2; GG Art. 12;

Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls als Eingriff in das Grundrecht des Rechtsanwalts auf freie Berufswahl

BGH, Beschluss vom 21.03.2018 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 56/17

DRsp Nr. 2018/5960

Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls als Eingriff in das Grundrecht des Rechtsanwalts auf freie Berufswahl

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 5. Senats des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs vom 3. Juli 2017 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 13. November 2017 wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7; BRAO § 112e S. 2; GG Art. 12;

Gründe

I.

Der Kläger ist seit dem 21. November 1988 im Bezirk der Beklagten als Rechtsanwalt zugelassen. Mit Bescheid vom 15. Dezember 2016 widerrief die Beklagte die Zulassung des Klägers wegen Vermögensverfalls. Die Klage gegen den Widerrufsbescheid ist erfolglos geblieben. Nunmehr beantragt der Kläger die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Anwaltsgerichtshofs.

II.

Der nach § 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO statthafte Antragbleibt ohne Erfolg.