Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das am 5. Juni 2023 verkündete Urteil des 2. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
Der Streitwert für die erste Instanz wird - unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des 2. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs - auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|